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Eggentaler Herbst Classic Oldtimer Rallye Südtirol

AGB & Stornokonditionen EHC

Anmeldungen - Warteliste

Auf der Website www.eggentalclassic.it – unter Anmeldung & Preise – ihre Daten für die verbindliche Anmeldung ausfüllen und absenden. Nach einer Rückbestätigung von Seiten der EHC-Organisation, erhalten Sie eine Aufforderung zur Bezahlung des Angeldes, welches bitte innerhalb 14 Tage nach unserer Rückbestätigung an unsere Bankverbindung anzuweisen ist.
Zu einer vollständigen Reservierung gehören:

  • vollständig ausgefülltes Onlineformular inkl. Anzahlung (Bankeingang über das einbezahlte Angeld)
  • eine Kopie des Führerscheins des Fahrers
  • ein druckfähiges Foto vom Auto (mind. 1 MB Querformat).

Anmeldungen ohne Bezahlung des Angeldes werden nicht anerkannt. Die Anmeldungen werden von Seiten des Veranstalters gestoppt, wenn die limitierte Zahl an Teilnehmern erreicht ist. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, sich unverbindlich in die Warteliste aufnehmen zu lassen. Falls Startplätze frei werden, teilen wir Ihnen umgehend eine mögliche Teilnahme mit – die Plätze werden anhand der Warteliste chronologisch vergeben.

Geben Sie bitte diese Bankverbindung an, um das Angeld zu überweisen :

Raiffeisenkasse Fil. Deutschnofen
IBAN: IT92X0816258660000300001775
BIC/SWIFT: RZSBIT21006
Kontoinhaber: Ganischger GmbH – EHC
Verwendungszweck: Name und KFZ Kennzeichen

Stornobedingungen 2025

Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, werden alle für dieses Event getätigte Anzahlungen ohne Abzüge vollständig zurückbezahlt.

Wird die Veranstaltung aufgrund „höherer Gewalt“ (Naturkatastrophen, Pandemie o. Ä.) abgesagt, werden 1.050,00 € zur Abdeckung der bereits getätigten Vorleistungen, für die Organisation und als Buchungskosten einbehalten.

Bei einer Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis zum 31. Juli 2025 wird das Angeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 500,00 € zurückerstattet.
  • ab dem 01. August 2025 wird das gesamte Angeld als Stornogebühr einbehalten.
  • ab dem 15. September 2025 ist der Gesamtbetrag der verbindlich reservierten Leistung ohne Abzüge dem Veranstalter zu bezahlen. Der ggf. ausständige Restbetrag wird vom Veranstalter nach dem 12.10.2025 in Rechnung gestellt.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Haftung

Mit der abgeschlossenen Anmeldung erklären die Fahrer die Bedingungen der Ausschreibung samt Reglement zu kennen, sowie alle Durchführungs-bestimmungen zu akzeptieren. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der italienischen Straßenverkehrsordnung (“Codice della Strada”) und erklären unwiderruflich für alle Personen- und Sachschäden, die von den Teilnehmern und deren Fahrzeug verursacht werden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Personen jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollten aufgrund eines durch den Teilnehmer oder seinem Fahrzeug verursachten Schadens von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind der Veranstalter oder weitere Parteien durch den Verursacher schad- und klaglos zu halten.

Die Teilnehmer bestätigen, sich vergewissert zu haben, dass das Fahrzeug eine gültige Zulassung, sowie eine verpflichtende Haftpflichtversicherung besitzt und sie falls notwendig ist eine Berechtigung des Fahrzeugbesitzers haben. Der Fahrer bestätigt, dass er im Besitz eines in Italien gültigen Führerschein ist.

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte, Foto-, Film- und Tonaufnahmen für interne Zwecke als auch PR-Zwecke verwendet werden können und daraus keine gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.

Reglement der Eggentaler Herbst Classic

1. ORGANISATION

Organisationschef: Klaus Pichler / Ganischgerhof
Rennleitung: Karlheinz Schott
Jury: Karlheinz Schott / Markus Pichler

2. ALLGEMEIN

Die Gesamtlänge der 20. Eggentaler Herbst Classic ist ca. 540 km und wird in Prolog und 4 Etappen mit Gleichmäßigkeitsprüfungen eingeteilt. Auf ausgewählten Streckenabschnitten finden keine Prüfungen statt, um den Teilnehmern das Genießen der schönen Landschaft zu ermöglichen. Der Startabstand der Fahrzeuge beträgt 1 Minute – jedes Team erhält 1 Roadbook und die notwendigen Bordkarten.

3. ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Ein Fahrer, der sein Fahrzeug für diese Veranstaltung nennen möchte, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug am Tag der Abnahme und für die Dauer der Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr des Landes zugelassen ist, durch das die Rallye führt. Der Veranstalter kann ein Fahrzeug ablehnen, der dem Geist der Perioden und dem Aussehen nicht entspricht. Die Klasseneinteilung (auch Zusammenlegung) ist alleine dem Veranstalter vorbehalten. Die Resultate sind für jede Klasse bekannt zu machen.

  • Gesamtsieger
  • Vorkrieg:
    • I. bis 31.12.1930
    • II. 1.1.1931 – 31.12.1945
  • Nachkrieg:
    • III. 1.1.1946 – 31.12.1965
    • IV. 1.1.1966 – 31.12.1986
  • Sanduhr:
    • V. nur mechanische und elektromechanische Wegstreckenzähler mit analoger Anzeige und mechanische Stoppuhren sind erlaubt.

Fahrzeuge, welche nach dem 1.1.1987 zugelassen wurde, dürfen an der Rallye und allen Prüfungen teilnehmen, werden jedoch beim Gesamtklassement nicht berücksichtigt.

4. ANMELDUNGEN

Veranstalter: Ganischger GmbH
Sekretariat: Ganischgerhof Mountain Resort & SPA ****S / Klaus Pichler / Irene Waldner – Schwarzenbach 22, I-39050 Deutschnofen
T. +39 (0471) 616504, E-mail: [email protected]
Anmeldeschluss: Beim Erreichen der max. Teilnehmerzahl

5. NENNGELD

Pro Fahrzeug beträgt die Startgebühr 3.030 € für das Rallyepaket im DZ für 3 Tage. (Weitere Pakete unter Anmeldung & Preise auf der offiziellen Website)
Rückerstattung: Anmeldungen werden nur mit bezahltem Angeld gültig. Bei Absage durch den Teilnehmer gelten die oben genannten Stornokonditionen.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Fahrer die Bestimmungen uneingeschränkt an.
Die Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht sein. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Für Begleitpersonen können Tageskarten für die Ausfahrten und Gastkarten für die Abendveranstaltungen gekauft werden. Die Bestellung erfolgt via E- mail: [email protected].

6. VERSICHERUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung mit der Versicherungs- summe von € 3.000.000 für Personen – und Sachschäden und € 3.000.000 für Vermögensschäden ab.

6.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Fahrer, Beifahrer und Fahrzeughalter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil – und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder mit dem von ihnen genutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art dem Veranstalter und allen Beteiligten gegenüber. Die Haftungsausschlusserklärung ist bei der Dokumentabnahme zu unterzeichnen.

6.2 ALLGEMEIN

Fahrer und Beifahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Rallyeleitung und ihren Beauftragten zu befolgen. Mit Abgabe der Nennung geben der Fahrer und Beifahrer auch im Namen ihrer Sponsoren ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch die öffentlichen Medien oder anderweitig verbreiten lassen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Dem Veranstalter übergebene Bilder müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen vom Veranstalter genutzt werden. Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters.

7. VERKEHRSREGELN

Jedes Team, das die Verkehrsvorschriften nicht einhält, ist folgenden Strafen unterworfen:

  • 1. Verstoß – 100 Minuspunkte
  • 2. Verstoß – 300 Minuspunkte
  • 3. Verstoß – Ausschluss

Das Überschreiten der vom Gesetz erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% bedeutet den Ausschluss des Teams. Die Verkehrsregeln (StVO) sind strikt einzuhalten. Jedes Team ist bei Verstoß gegenüber den Überwachungsorganen (Carabinieri, Straßenpolizei) selbstverantwortlich und wie ein normaler Verkehrsteilnehmer zu behandeln.

8. BORDKARTEN / STARTABSTAND / KONTROLLEN

Jedes Team erhält bei Start seine Bordkarte. Diese ist bei der letzten Zeitkontrolle eines jeden Wertungstages unaufgefordert zurückzugeben. Jedes Team ist für die Bordkarte selbst verantwortlich. Bordkartenverlust führt zum Wertungsausschluss.

Ausschluss der Teilnehmer:

  • vorsätzliches Blockieren der Strecke
  • Behinderung anderer Teilnehmer beim Überholen
  • unsportliches Verhalten

Startabstand: Zwischen den Fahrzeugen beträgt der Startabstand 1 Minute (Änderungen vorbehalten).

Kontrollen:
Zeitkontrollen (ZK): Zur Überwachung der gleichmäßigen Fahrweise und zur Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs, zum Abschließen und Neubeginn einer Etappe werden Zeitkontrollen (ZKs) an verschiedenen Punkten der Strecke eingerichtet. Die genauen Standorte der ZKs und die Etappen-Sollzeiten sind den Teilnehmern aus den Fahrtunterlagen bekannt.
Durchfahrtskontrollen (DK): Mit Hilfe von Passierkontrollen (PKs) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Die Lage der PKs ist den Teilnehmern nicht bekannt. Pro Durchgangskontrolle erhält man 20 Punkte.
Geheime Gleichmäßigkeitskontrollen (GZK): Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen wird die Einhaltung der geforderten Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht.
Bei Sollzeitprüfungen wird die festgesetzte Zeit mittels Zeitdrucker, Lichtschranken und Schlauch gemessen. Bei Sollzeitprüfungen gibt es keine geheimen Schnittkontrollen.

9. WERTUNG

Abweichung von der Sollzeit bei Gleichmäßigkeitsprüfungen:
+/- 0.00 bis 0.29 Sekunden 20 Punkte
+/- 0.30 bis 0.69 Sekunden 18 Punkte
+/- 0.70 bis 1.19 Sekunden 16 Punkte
+/- 1.20 bis 1.69 Sekunden 14 Punkte
+/- 1.70 bis 2.39 Sekunden 12 Punkte
+/- 2.40 bis 3.09 Sekunden 10 Punkte
+/- 3.10 bis 4.09 Sekunden 8 Punkte
+/- 4.10 bis 5.09 Sekunden 6 Punkte
+/- 5.10 bis 6.49 Sekunden 4 Punkte
+/- 6.50 bis 7.99 Sekunden 2 Punkte
Ab +/- 8.00 Sekunden 0 Punkte

Abweichung von Sollzeit bei Lichtschranken- und Schlauchprüfungen:
+/- 0.00 bis 0.09 Sekunden 20 Punkte
+/- 0.10 bis 0.19 Sekunden 18 Punkte
+/- 0.20 bis 0.29 Sekunden 16 Punkte
+/- 0.30 bis 0.49 Sekunden 14 Punkte
+/- 0.50 bis 0.69 Sekunden 12 Punkte
+/- 0.70 bis 0.89 Sekunden 10 Punkte
+/- 0.90 bis 1.09 Sekunden 8 Punkte
+/- 1.10 bis 1.29 Sekunden 6 Punkte
+/- 1.30 bis 1.59 Sekunden 4 Punkte
+/- 1.60 bis 1.99 Sekunden 2 Punkte
Ab +/- 2.00 Sekunden 0 Punkte

Durchgangskontrolle 10 Punkte je Kontrolle.
Sieger sind die Teilnehmer mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit gewinnt das ältere Fahrzeug.
Sieger werden in den verschiedenen Klassen (Punkt 3) ermittelt, sowie ein Gesamtsieger aus allen Klassen (I-V).
Baujahrfaktor:
Bis 1930 erzielte Punkte multipliziert mit Baujahrbonus 1,15
1931 – 1945 erzielte Punkte multipliziert mit Baujahrbonus 1,10
1946 – 1965 erzielte Punkte multipliziert mit Baujahrbonus 1,05
1966 – 1985 kein Baujahrbonus

10. PROTESTE

Proteste jeglicher Art sind nicht zulässig. Eine Überprüfung einzelner Zeiten kann schriftlich, unter Angabe der WP-Nr. und der Startnummer, beim Rallyeleiter beantragt werden.

11. BEHINDERUNG

Jede Art von Behinderung, sowie unvorhersehbare Ereignisse sind Rallyepech und führen zu keiner Korrektur der Ergebnisse.

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